Ein sicherer Ort in einer 

unsicheren Welt


Unsere Leistungen

Fachkraft für Arbeitssicherheit


Wir beraten Sie, und stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit damit Ihr Unternehmen seinen Pflichten nachkommen kann.


Das Zitat von Werner von Siemens

beschreibt am besten, wofür unsere Tätigkeit steht und stehen soll.

 

"Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst

werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher

Vernunft." 

 

Beratung zum Thema Arbeitssicherheit


Wir bieten Ihnen eine Bandbreite von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit, die erkennbare Resultate garantieren und eine positive Auswirkung auf Ihr Geschäft bieten.


Dazu gehören:


1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen      Personen zu beraten, insbesondere bei 

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Auswahl und Erprobung von Hygiene- und Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung, Lichtverhältnisse und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der gemeinsame Weg zu gesunden Arbeitsbedingungen, Beurteilung psychischer Belastung


2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme        und Arbeitsverfahren und vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,


3
. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im                    Zusammenhang damit: 

  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
  • auf die Benutzung der Hygiene- und Körperschutzmittel zu achten,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen


4
. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des                        Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die          Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die              Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren, unterweisen und      zu  informieren. 


Des Weiteren führen wir für Sie die DGUV V3 Prüfung der ortsveränderlichen elektronischen Betriebsmittel in Ihren Geschäftsräumen gem. den gesetzlichen Anforderungen durch.


https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/faqs/welche-aufgaben-haben-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!


 

Was können wir für Sie tun?

 

Wir hören Ihnen zu und zeigen Ihnen Ihre Lösungsmöglichkeiten auf.

 

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